AP-Rechnungen von ausländischen Lieferanten ziehen erhebliche ausländische MwSt.-Belastungen nach sich, die oft erstattungsfähig sind. Der Rückforderungsprozess ist jedoch komplex und führt dazu, dass viele Unternehmen die Mehrwertsteuerrückerstattung verpassen.
Rechnungen von vielen Aktivitäten/Käufen im Ausland enthalten oft Mehrwertsteuer, die von den zuständigen Finanzämtern zurückgefordert werden kann. Der Rückerstattungsprozess erfordert eine gründliche Kenntnis der lokalen Mehrwertsteuer- und Lieferungs-Mehrwertsteuervorschriften, was zu verpassten Gelegenheiten führt.
IT-Dienstanbieter / Telekommunikationsunternehmen
Fertigungs- und Produktionsunternehmen
Pharmazeutische Unternehmen
Einzelhandel / Konsumgüterunternehmen
Industrielle Ausrüstung / Bauunternehmen
Vorrichtungen, Spritzgießlehren, Schneidegeräte und Modelle.
Installation von Maschinen, Infrastruktur und Pipelines.
Miete des Veranstaltungsortes, Infrastrukturkosten wie Rechenzentren, technisches Supportbüro.
Ingenieure, Berater, Anwälte, Immobilienagenturen, Wartungs-/Verwaltungsgebühren.
Anmietung von Veranstaltungsorten, Restaurant/Catering, Transport im Zusammenhang mit Schulungen oder Veranstaltungen im Ausland.
Pauschale Auslandsreisekosten wie Unterkunft, Mietwagen und Flüge.
Mineral & amp; Öl-Steuer für Kraftstoffkosten, Passagier-Luftfahrt Steuer-Compliance-Kosten, Kraftstoff Rechnung Kosten, Corporate Flugzeug Reparaturen oder Wartung.
Garantieteile, die nach Übersee verschickt werden, Waren, die für Fertigungsprojekte in Übersee gekauft wurden, Waren, die nach Übersee verschickt werden – DDP-Versand (Delivery Duty Paid) oder Lagerung in Datenzentren in Übersee.