Kann ich die Mehrwertsteuer zurückerhalten, wenn mein Unternehmen in dem Land registriert ist oder registriert werden muss, in dem Geschäftsausgaben anfallen?

Ja, Sie können die MwSt. immer noch zurückerhalten, indem Sie die MwSt. auf Käufe in Ihrer MwSt.-Erklärung in diesem Land angeben. Dies kann entweder zu einer Überzahlung führen, die geltend gemacht werden könnte, oder zu einer MwSt.-Gutschrift, die mit den MwSt.-Verbindlichkeiten verrechnet werden kann.

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