Ihr Unternehmen ist in einem anderen Land zur MwSt-Registrierung berechtigt oder verpflichtet, wenn Sie in diesem Land steuerpflichtige Leistungen erbringen, und die Verpflichtung zur Verbuchung der MwSt nicht auf Ihren Kunden verlagert wird. Die Pflicht zur MwSt-Registrierung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, wie z.B. der Art der erbrachten Dienstleistung, dem Bestimmungsort der Waren, dem Status Ihres Kunden usw.