Beratung und Antworten durch das Taxback International Team.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Steuer, die auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird und zwischen 5 – 27% zu den Geschäftsreisekosten Ihres Unternehmens beitragen kann. Sie wird in jeder Phase des Geschäftszyklus erhoben, auf der Rechnung aufgeführt und an die Regierung in jedem Staat gezahlt, wobei die Kosten letztendlich vom Endverbraucher getragen werden. Die Mehrwertsteuer wurde eingeführt, um den grenzüberschreitenden Handel von einem Land zum anderen zu fördern, und wurde so konzipiert, dass sie für die Unternehmen neutral ist, wenn sie sich um die Rückerstattung ihrer ausländischen Mehrwertsteuer bemühen. Die anwendbaren Mehrwertsteuersätze variieren von Land zu Land, und die Steuer wird unter verschiedenen Namen anerkannt, darunter IVA (Italien), GST (Kanada, Australien), MWST (Deutschland, Österreich), TVA (Frankreich, Belgien) und MOMS (Skandinavien).
Mehr erfahrenUnternehmen können die Mehrwertsteuer auf eine Reihe von erstattungsfähigen Ausgaben zurückfordern, die in drei verschiedenen Gruppen definiert werden können:
Reise- und Bewirtungskosten, Kreditorenrechnungen und Intercompany-Kosten.
Taxback International bietet die Rückerstattung der ausländischen und inländischen Mehrwertsteuer in allen Ländern an, in denen es einen Rückerstattungsmechanismus gibt, darunter alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
Mehr erfahrenJe nach Art des Antrags ist eine Originalrechnung oder eine gescannte Rechnung erforderlich, um Ihren Anspruch zu belegen.
Mehr erfahrenTaxback International kann den Rückforderungsprozess Ihrer Organisation verwalten, wenn Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
Mehr erfahrenAlle Steuerrückerstattungen werden nach Ermessen der Steuerbehörden ausgestellt. Bei Anträgen, die gemäß der 8. Richtlinie eingereicht werden, muss die Mehrwertsteuer Ihrer Organisation innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung des Antrags erstattet werden.
Mehr erfahrenBei Taxback International bieten wir eine kostenlose MwSt.-Analyse Ihrer Ausgaben an, damit Sie wissen, wie viel MwSt. Sie von den Ausgaben, die Ihrem Unternehmen entstanden sind, zurückerhalten können.
Mehr erfahrenTaxback International arbeitet nicht mit einem Mindestschwellenwert für die Geltendmachung von Ansprüchen, wir werden Ihnen die gesamte Mehrwertsteuer zurückerstatten, die Sie unter dem Strich zurückerhalten können.
Mehr erfahrenMehr als 12.000 Kunden aus 120 Ländern wählen Taxback International aufgrund unseres einzigartigen und innovativen Ansatzes zur Mehrwertsteuerrückforderung. Lesen Sie ihre Geschichten auf unserer Seite Success Stories.
Mehr erfahrenIhr Unternehmen ist in einem anderen Land zur MwSt-Registrierung berechtigt oder verpflichtet, wenn Sie in diesem Land steuerpflichtige Leistungen erbringen, und die Verpflichtung zur Verbuchung der MwSt nicht auf Ihren Kunden verlagert wird.
Mehr erfahrenJa, Sie können die MwSt. immer noch zurückerhalten, indem Sie die MwSt. auf Käufe in Ihrer MwSt.-Erklärung in diesem Land angeben. Dies kann entweder zu einer Überzahlung führen, die geltend gemacht werden könnte, oder zu einer MwSt.-Gutschrift, die mit den MwSt.-Verbindlichkeiten verrechnet werden kann.
Mehr erfahrenDie MwSt-Registrierung ist eine rechtmäßige Verpflichtung, die Unternehmen, die in einer bestimmten Gerichtsbarkeit steuerpflichtige Leistungen erbringen, unter bestimmten Bedingungen auferlegt wird.
Mehr erfahrenUnternehmen haben in der Gerichtsbarkeit, in der sie mehrwertsteuerlich registriert sind, eine Reihe von Verpflichtungen, wie z.B. die Ausstellung konformer Rechnungen, die Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen, die rechtzeitige Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen und anderen Steuererklärungen.
Mehr erfahrenDie internationale Mehrwertsteuer kann komplex, zeitaufwendig und herausfordernd sein. Unser internationales Team von Steuerspezialisten stellt sicher, dass Ihre Mehrwertsteuer auf die effektivste, kosteneffizienteste und gesetzeskonforme Weise verwaltet wird.
Mehr erfahrenUm den internationalen Handel zu fördern, führte die Europäische Union in den 1980er Jahren eine Gesetzgebung ein, die es Unternehmen ermöglichte, die Mehrwertsteuer auf Ausgaben, die während der Geschäftstätigkeit in den Mitgliedstaaten angefallen sind, zurückzufordern. Die MwSt.
Mehr erfahrenIm Allgemeinen können Unternehmen den Großteil der auf erstattungsfähige Ausgaben gezahlten Mehrwertsteuer zurückfordern, sofern sie die nominalen Kriterien erfüllen. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz variiert von Land zu Land, ebenso wie die Liste der erstattungsfähigen Geschäftsausgaben. In einigen Fällen ist nur eine teilweise Rückforderung des gezahlten MwSt.-Betrages zulässig. Diese teilweisen Rückerstattungsausgaben beziehen sich in der Regel auf Personenkraftwagen, Unterkunft, Verpflegung und geschäftliche Unterhaltung. Zum Beispiel erstattet Belgien 50% der Mehrwertsteuer, die auf die Ausgaben im Zusammenhang mit Personenkraftwagen gezahlt wurde, während in Dänemark Unternehmen nur 25% der Mehrwertsteuer zurückfordern können, die ihnen für Mahlzeiten in Rechnung gestellt wurde.
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